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RSSPrint

Trauung

Einander anvertraut – mit Gottes Segen

Wenn Sie sich entscheiden zu heiraten, geben Sie Ihrer Liebe eine Richtung und ein Ziel. Sie setzen so ein Zeichen gegenseitigen Vertrauens. Mit einer Trauung vor dem Altar, erhoffen Sie sich, dass Gott Ihre Beziehung bejaht und stärkt. Dazu empfangen Sie im Traugottesdienst den Segen Gottes für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Zeichen dafür ist Handauflegung des Pfarrers oder Pfarrerin. Sie will Ihnen Kraft und Zuversicht geben. Ein Traugottesdienst ist ebenso das öffentliches Versprechen, als Paar und Familie miteinander zu leben.

Voraussetzungen

Für eine kirchliche Trauung müssen beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören.

Gehört ein Ehepartner keiner Kirche an, besteht die Möglichkeit einen Gottesdienst zur Eheschließung zu feiern. In diesem fehlen dann die öffentliche Traufrage und der Ringwechsel.

Für eine evangelische Trauung muss die standesamtliche Eheschließung des Paares nachweislich vor der Trauung vollzogen worden sein.

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, melden sie sich rechtzeitig im Gemeindebüro an. Der Pfarrer wird sich dann mit ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Traugespräch mit ihnen vereinbaren. In diesem Gespräch wird einerseits der Ablauf des Gottesdienstes besprochen. Es gilt die Lieder auszuwählen, besondere Gestaltungswünsche zu besprechen und den Trauspruch zu bestimmen.

Zur Anmeldung sind weiterhin nötig:

die Tauf- und Konfirmationsnachweise

der Personalausweis

falls bereits vorhanden, die Urkunde der standesamtlichen Eheschließung

Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare

Seit dem Jahr 2016 ist es in unser Landeskirche möglich, auch gleichgeschlechtliche Paare kirchlich zu trauen. Das gilt auch für unseren Pfarrsprengel. Die Voraussetzungen dazu entsprechen denen einer herkömmlichen Trauung.

Letzte Änderung am: 22.05.2023