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RSSPrint

Kircheneintritt/-übertritt

Wieder-Eintritt

Treten Sie ein!

Lange schon ist es nicht mehr selbstverständlich, zur Kirche zu gehören. Nicht nur die Menschen aus der ehemaligen DDR haben sich von der Kirche entfremdet. Auch immer mehr Altbundesbürger stören sich an der Organisation „Kirche“. Viele sind inzwischen in Familien aufgewachsen, in denen der christliche Glaube keine Rolle spielte.

Wie steht es mit Ihnen? Waren Sie nie in der Kirche? Oder haben Sie sich von ihr entfremdet und sind ausgetreten?
Wenn Sie diese Seite lesen, denken Sie vielleicht darüber nach, wieder in die Kirche einzutreten, oder sich doch noch taufen zu lassen.

Womöglich kam Ihnen der Gedanke im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes und der Frage, ob Sie ihren Sohn oder ihre Tochter taufen lassen sollten. Oder sie hegen den Wunsch, sich kirchlich trauen zu lassen. Auch Krisen, wie der Tod von Angehörigen oder Freunden, wie schwere Krankheiten oder private Katastrophen lassen die Frage nach dem Sinn des Lebens aufkommen. Vielleicht ist dann auch Ihnen unser Glaube eine Hilfe.

Suchen Sie das Gespräch!

Wenn Sie solche oder ähnliche Überlegen umtreiben, rufen Sie mich an. Wir können gern einen Termin vereinbaren. So können Sie sich unverbindlich informieren und beraten lassen. Ich nehme mir gern Zeit für Sie.

Wiedereintritt – Wie geht das?

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Formulare dazu gibt es im Gemeindebüro. Dann folgt ein Gespräch mit dem Pfarrer. Als letztes fasst der Gemeindekirchenrat als Leitung der Gemeinde den Beschluss für Ihre Aufnahme in die evangelische Landekirche.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, ist eine Taufe notwendig, da diese die Voraussetzung für die Gliedschaft in der Evangelischen Landeskirche ist. Dazu werden sie zu einem Taufkurs eingeladen, indem grundlegende Fragen des Glaubens und der Kirche thematisiert werden.

 

 

Letzte Änderung am: 22.05.2023